Zweirad-Ausbildung bei To.P.
Erlebe Freiheit auf zwei Rädern mit unserer professionellen Bike-to-Bike Ausbildung in Waldmünchen und Tiefenbach.
Klasse A
Die Königsklasse (Direkteinstieg)
Für schwere Maschinen ohne Leistungsbegrenzung. Ideal für alle, die direkt groß durchstarten möchten.
- Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg (20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
- Fahrzeuge: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Limit
- Ausbildung: Theorie-Zusatzstoff und intensive Fahrpraxis von Motorrad zu Motorrad.
Klasse A2
Die sportliche Mittelklasse
Der perfekte Einstieg für junge Erwachsene in die Welt der mittelschweren Motorräder.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Fahrzeuge: Krafträder bis zu einer Motorleistung von 35 kW (48 PS)
- Vorteil: Nach 2 Jahren Besitz ist der Aufstieg in die Klasse A durch eine reine praktische Prüfung möglich.
Klasse A1
Leichtkrafträder bis 125 ccm
Die erste echte Motorradausbildung für Teenager. Perfekt, um schon früh mobil und unabhängig zu sein.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Fahrzeuge: Motorräder bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS) Leistung
- Vorteil: Die gesetzliche Führerschein-Probezeit beginnt bereits mit 16 Jahren zu laufen!
Schlüsselzahl B196
125ccm fahren ohne Prüfung
Die unkomplizierte Erweiterung für erfahrene Autofahrer. Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.
- Voraussetzung: Mindestens 25 Jahre alt & 5 Jahre Besitz der Pkw-Klasse B
- Ausbildung: Eine reine Fahrerschulung (mind. 4 Theorie- und 5 Praxisunterrichtseinheiten)
- Wichtig: Gilt nur innerhalb Deutschlands und ermöglicht keinen vereinfachten Aufstieg zu A2.
Klasse AM
Moped & Roller
Deine erste eigene Unabhängigkeit im Straßenverkehr. Ideal für den täglichen Weg zur Schule oder Ausbildung.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Fahrzeuge: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller, Moped) bis max. 45 km/h und max. 50 ccm (bzw. 4 kW bei Elektromotoren).
Mofa
Prüfbescheinigung
Der allererste Einstieg auf zwei Rädern, um im ländlichen Raum flexibel von A nach B zu kommen.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Fahrzeuge: Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit.
